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   BSG, 02.01.2007 - B 10 LW 8/05 B   

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https://dejure.org/2007,45609
BSG, 02.01.2007 - B 10 LW 8/05 B (https://dejure.org/2007,45609)
BSG, Entscheidung vom 02.01.2007 - B 10 LW 8/05 B (https://dejure.org/2007,45609)
BSG, Entscheidung vom 02. Januar 2007 - B 10 LW 8/05 B (https://dejure.org/2007,45609)
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  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 02.01.2007 - B 10 LW 8/05 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17, SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).

    Auch sonst ist es nicht Gegenstand einer zulässigen Nichtzulassungsbeschwerde, ob die Vorinstanz richtig entschieden hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Auszug aus BSG, 02.01.2007 - B 10 LW 8/05 B
    Bei einer Feststellungsklage ist insbesondere ihre Subsidiarität (vgl dazu zB Senatsurteil vom 5. Oktober 2006 - B 10 LW 4/05 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), bei einer Verpflichtungsklage das Erfordernis eines anfechtbaren (ablehnenden) Verwaltungsakts (vgl § 54 Abs. 1 SGG) zu beachten.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 02.01.2007 - B 10 LW 8/05 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17, SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1991 - 9 S 2886/91

    Rechtsbehelf im Vollstreckungsverfahren - Unzulässigkeit eines auf Erlaß einer

    Auszug aus BSG, 02.01.2007 - B 10 LW 8/05 B
    Während der VGH Mannheim (NVwZ 1993, 73 f) einen solchen Anspruch aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch herleitet und entsprechende subjektive Voraussetzungen auf Seiten der Verwaltung verlangt (zB Herbeiführung der Bestandskraft eines als unrichtig erkannten Beitragsbescheides durch rechts- oder sittenwidrige Handlungen), diskutiert Lemke (Verwaltungsvollstreckungsrecht des Bundes und der Länder, 1997, S 485 f) eine vorbeugende Unterlassungsklage nur für Fälle, "in denen der Grundverfügung die nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht mit der Anfechtungsklage entgegengehalten werden kann".
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1981 - 1 B 60/81

    Einwendungen gegen den titulierten Anspruch eines durch die Verwaltung

    Auszug aus BSG, 02.01.2007 - B 10 LW 8/05 B
    - Soweit eine Verpflichtungsklage als zulässig angesehen wird (vgl Schenke/Baumeister NVwZ 1993, 1, 6; OVG Koblenz, NJW 1982, 2276), fehlt es an Ausführungen der Klägerin dazu, inwiefern sie deren Voraussetzungen - insbesondere den erfolglosen Abschluss eines Verwaltungs- und Vorverfahrens (vgl § 54 Abs. 1, § 78 Abs. 1 und 3 SGG) - erfüllt.
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